In Erwartung des Kindes – Absenzen, Ferien
Während der Schwangerschaft fühlt sich eine Arbeitnehmerin manchmal nicht wohl und kann deshalb nicht zur Arbeit gehen.
In gewissen Fällen verordnet der Arzt/die Ärztin der schwangeren Arbeitnehmerin sogar Bettruhe.
Das Arbeitsgesetz stellt schwangere und stillende Frauen sowie Mütter unter bestimmten Umständen von der Arbeit frei.
Dies kann Auswirkungen auf ihren Lohn und ihre Ferien haben, obwohl die Arbeitnehmerin keine Schuld trifft.