In Erwartung des Kindes – Krankenversicherung
In der Schweiz sind alle von Gesetzes wegen obligatorisch gegen Krankheit versichert.
Nur die Deckung der Heilungskosten ist obligatorisch.
Eine Abdeckung der Lohnkosten im Falle von Krankheit (Entschädigung für Verdienstaufall) bleibt hingegen optional.