Aufgabe der Erwerbstätigkeit – Invalidität – Grundsätze
Versicherte Personen sind Personen, die bei der AHV versichert sind (siehe Aufgabe der Erwerbstätigkeit – Altersvorsorge).
Ihre Beitragspflicht ist wie bei der AHV geregelt. Grundsätzlich kommen die gleichen Bestimmungen wie bei der AHV zur Anwendung. Der Beitragssatz beträgt 1,4 Prozent für unselbständig und selbständig erwerbstätige Personen (Stand 2012).